Der Stadtverband Cuxhaven des Deutscher Hotel- und Gaststättenverbandes ist ein Berufsverband, der Hotellerie und Gastronomie und in diesem Zusammenhang als Fachvertretung Mitglied im Touristic-Verband.
Zu unserem Bedauern hat der DEHOGA-Stadtverband Cuxhaven den Touristic-Verband Cuxhaven e. V. zum 01.01.2013 verlassen, um sich neu zu orientieren.
1. Vorsitzender Herr Kristian Kamp Tel. 04721/4030
2. Vorsitzende Herr Carsten Weber Tel. 04721/5090
Die Entscheidung des Bundesrates am 18. Dezember 2009, die Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010 von 19 auf sieben Prozent zu senken, war ein wichtiges Signal für den Tourismus in Deutschland in der Krise. Die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes sorgt für die längst überfällige Herstellung von Steuergerechtigkeit in Europa. Gäste, Mitarbeiter sowie Handwerker und Zulieferer werden gleichermaßen davon profitieren.
Nach dem Willen des Gesetzgebers wird die ermäßigte Mehrwertsteuer nur auf die reine Beherbergungsleistung angewandt. Nebenleistungen wie insbesondere das Frühstück, die Getränke aus der Minibar oder Wellnessangebote sind zum vollen Mehrwertsteuersatz abzurechnen. Seit 1. Januar 2010 muss das Frühstück also auf Hotelrechnungen gesondert ausgewiesen werden. Eine Pauschalrechnung, die die Übernachtung inklusive Frühstück beinhaltet, kann nicht mehr ausgestellt werden.
Endlich Steuergerechtigkeit für die Hotellerie
In 21 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union galten bereits seit Jahren reduzierte Sätze für die Hotellerie. Alle touristischen Mitbewerber Deutschlands waren bei der Mehrwertsteuer besser gestellt als Deutschlands Hoteliers: Frankreich (5,5%), Spanien (8%), Portugal (6%), Niederlande (6%), Österreich (10%), Schweiz (3,6%) – um nur einige zu nennen. Auch alle Anrainerstaaten mit Ausnahme Dänemarks wenden den Niedrigsteuersatz für ihre Hotels an. Entlang der deutschen Grenze sind das 3.700 Kilometer Ungleichbehandlung. Mit der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hotellerie im europäischen Raum nachhaltig gestärkt.
Handlungsspielräume für noch attraktivere Angebote
Die Mehrwertsteuersenkung verschafft den Unternehmern in schwierigen Zeiten wertvolle Handlungsspielräume für Preissenkungen, Investitionen sowie für die Sicherung und Schaffung von
Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Ein Großteil der ersparten Mehrwertsteuer wird in dringend notwendige Investitionen fließen. Ein echtes Konjunkturprogramm für das Handwerk und die Zulieferindustrie, das die
befürchteten Steuerausfälle schnell kompensieren wird. In unserer Branche zählt nicht nur der Preis, sondern vor allem das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis. Es kommt auf das
Ambiente, die Einrichtung und Ausstattung unserer Häuser sowie auf die Servicequalität an. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hotellerie im internationalen Vergleich wird durch
die Investitionen in ein noch besseres Preis-Leistungs-Verhältnis für den Gast deutlich erhöhen. Mittels Neuanschaffungen, Renovierungen oder An- und Umbauten werden die Einsparungen
bei der Mehrwertsteuer also schnell in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt.
Die Mehrwertsteuersenkung wirkt
Für anschauliche Beispiele wie die reduzierte Mehrwertsteuer von den Hoteliers, Gasthof- und Pensionsbetreibern verwendet wird, verweisen der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) exemplarisch auf die in den Pressemitteilungen veröffentlichten Aussagen von Unternehmern aus der Marken- wie aus der Privathotellerie zu betrieblichen Maßnahmen, die aufgrund der Senkung des Mehrwertsteuersatzes möglich wurden.
Weitere Beispiele für konkrete Investitionsmaßnahmen in der Hotellerie finden sich auf der Website des Fürther Hoteliers Marc A. Dreyer unter www.erfolg7prozent.de.
Exklusiv für DEHOGA-Mitglieder:
Zusammen mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) hat der DEHOGA Bundesverband häufig gestellte Fragen der Hoteliers zum neuen Gesetz sowie wichtige Hinweise zur praktischen
Umsetzung zusammengestellt und – so gut es nach heutigem Kenntnisstand möglich ist – beantwortet. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
DEHOGA-Mitglieder wenden sich bitte direkt an Ihren zuständigen Landesverband.
Chancengleichheit für die Gastronomie gefordert
Auch in der Gastronomie wären jede Menge positiver Effekte möglich, wenn die bestehenden Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und -handwerk endlich abgebaut würden. So ist es widersinnig, nur das Mitnahmegeschäft, das Essen im Gehen auf der Straße, mit sieben Prozent zu besteuern, während für das zubereitete und servierte Essen in einem Restaurant oder Biergarten 19 Prozent fällig werden. Gleiches gilt für Tütensuppen oder maschinell hergestellte Fertigprodukte wie Tiefkühlpizza, die, im Gegensatz zu einem frisch zubereiteten Salat oder original Wiener Schnitzel, mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt sind. Diese Praxis trägt sicherlich nicht zur Förderung der Esskultur bei.
Nach einer Studie der Universität Mannheim könnte eine für das gesamte Gastgewerbe auf sieben Prozent abgesenkte Mehrwertsteuer mittelfristig zu 70.000 neuen Jobs führen. Diese
Arbeitsplätze bedeuten zusätzliche Steuereinnahmen, Einsparungen bei Transferleistungen wie dem Arbeitslosengeld sowie Konsumeffekte.
Wie geht es weiter?
Die Entscheidung von CDU, CSU und FDP, im Koalititionsvertrag die Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen zu vereinbaren, war ein wichtiger Etappensieg für das
jahrelangen Bemühen des DEHOGA, die umsatzsteuerlichen Benachteiligungen für das Gastgewerbe zu beseitigen. Die Politik hat sich dazu durchgerungen, die steuerpolitischen Nachteile
zumindest eines Teils unserer Branche zu beseitigen.
Gleichwohl ist aber auch klar, dass die Arbeit des DEHOGA weitergehen muss - und wird. Wir werden uns mit guten Sachargumenten und ganzer Kraft dafür einsetzen, dass die
massiven Wettbewerbsnachteile auch für die Gastronomie endlich beseitigt werden. Dabei setzen wir auf die Expertenkommission, die - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - in 2010
bestehende Wettbewerbsnachteile im geltenden Mehrwertsteuersystem überprüfen soll: Damit aus dem jetzt errungenen Teilerfolg ein Erfolg für die gesamte Branche wird!
Alle Argumente, Zahlen, Daten, Fakten und Meinungen sowie Hintergrundinformationen zu den politischen Entwicklungen hält die Internetseite www.ProSiebenProzent.de bereit. Das Online-Portal richtet sich sowohl an Hoteliers und Gastronomen im Land als auch an Journalisten, Politiker und interessierte Bürger.
Zu unserem Bedauern wird der DEHOGA-Stadtverband Cuxhaven den Verband am 31.12.2012 verlassen, um sich neu zu orientieren.