Mitteilung an die CN
Die offizielle Stellungnahme zum Thema Tourismusabgabensatzung
Nach ausgiebiger Diskussion in den Verkehrsvereinen und in zwei Versammlungen des Touristic-Verbandes ist folgender Vorschlag für die Tourismusabgabensatzung erarbeitet worden.
Die Punkte sind nicht nach der Wertigkeit ausgerichtet.
Saisonanpassung:
Die Mitglieder des Touristic-Verbandes schlagen vor von der geplanten durchgängigen Ganzjahreskurtaxe abzusehen und bei der bewährten Regelung Haupt- und Nebensaison zu bleiben.
Die Zahlung eines gleichbleibenden Satzes von 2,80€ für das ganze Jahr wird als äußerst schädlich angesehen. Ein Imageverlust ist zu erwarten und damit schwindende Gästezahlen.
Für die Hauptsaison wird vorgeschlagen, die jetzige Zeit zu verlängern und mit dem 15.03. eines Jahres zu beginnen und am 31.10. eines Jahres zu enden. Die Nebensaison wäre entsprechend vom 01.11. bis zum 14.03. eines Jahres anzuschließen.
Strandbenutzungsgebühr:
Die Strandbenutzungsgebühr wird von den Vertretern des Tourismus als eine Gebühr angesehen, die über dem Satz der Kurtaxe für den in Cuxhaven Urlaub machenden Gast liegen sollte. Dabei ist eine Höhe von 3,-€ als durchaus realistisch angesehen worden.
Kurzonen:
Nach langen Überlegungen und Abwägungen der unterschiedlichen Meinungen ist ein Vorschlag entstanden, der von allen Beteiligten als akzeptabel angesehen wird.
Die bisherige Kurzone 2 wird mit der Kurzone 1 zusammen gelegt, die Kurzone 3 wird zur Kurzone 2.
Kurkarte:
Durch die Auflösung der Kurzone 2 wären dann in der neuen Satzung nur noch zwei Kurzonen für Cuxhaven vorhanden. Für diese Kurzonen schlägt der Verband folgende Kurtaxhöhen vor:
Kurzone 1 Hauptsaison 2,50€ Nebensaison 1,50€
Kurzone 2 Hauptsaison 1,50€ Nebensaison 1,00€
Freistellung von Kurtaxe:
Der in der Sitzungsvorlage genannte Wunsch, auf alle Vergünstigungen der Kurtaxe zu verzichten, entspricht nicht dem Gedanken einer barrierefreien Stadt. Es würde eine Welle der Empörung erzeugen, die einen sehr großen Imageschaden verursachen würde.
Deshalb schlagen die Touristiker vor, Menschen mit Behinderung bei der Befreiung von der Kurtaxe zu berücksichtigen.
Abordnungen aus unseren Partnerstädten sind Werbeträger für unsere Stadt und sollten von der Kurtaxpflicht befreit werden.
Die Freistellung von Kindern unter 16 Jahren wird als ein schönes Werbeinstrument für die Tourismuswirtschaft angesehen. Durch diese Befreiung können Familien tatsächlich entlastet werden.
Kurtaxinkasso:
Die Akzeptanz für diesen angedachten Schritt ist bei allen Beteiligten vorhanden.
Der Gast profitiert von der Lösung.
Die von der Verwaltung an den einzelnen Vermieter gegebene Verpflichtung, den Kurbeitrag einzuziehen, ohne dafür eine Aufwandsentschädigung zu bekommen, ist rechtlich fraglich. Man sollte an eine Lösung finden, die dem kleinen Vermieter genauso gerecht wird, wie dem Großvermieter oder Hotelier. Der Aufwand, der für die Erhebung getrieben wird, ist nicht zu unterschätzen. Es kann nicht das Ziel sein eine Dienstleistung kostenlos zu erhalten.
In diesem Zusammenhang weisen die geschäftstätigen Vereine (VVCuxhaven 1927 e.V. central, VVCuxhaven Lüdingworth und VV Cuxhaven Holte-Spangen) zusammen mit der Cux-Tourismus GmbH auf die durch das Vermieterinkasso wegfallenden Umatzerlöse, die zum Erhalt der Informationsstellen zwingend notwendig sind. Der Einbruch dieser Einnahmequelle ist für diese Betriebe so einschneidend, das über Entlassungen und
Reduzierung der Öffnungszeiten bis zur Schließung der Infotätigkeit nachgedacht werden musste. Diese Dienstleistung in allen Kurteilen aufrecht zu erhalten kostet viel Geld, was ohne eine anderweite Unterstützung nicht mehr zu realisieren ist.
Bisher bekommen die Vereine keinerlei Unterstützung von der Stadt für diese Tätigkeiten.
Nach den zu erwartenden einschneidenden Veränderungen wäre der Status Nordseeheilbad eventuell auch nicht mehr zu halten.
Strandautomaten:
Die Automaten, als Ersatz für Strandkassier, werden von allen Vereinen abgelehnt.
Sie können nicht den Umgang mit dem Gast, der zum positiven Erscheinungsbild beiträgt, ersetzen. Der Strandkassierer hat viele Möglichkeiten zur Kontrolle des Zugangs für nicht erlaubte Dinge oder auch Tiere. Mit manch netten Worten kann er die Verwehrung des Zutritts in eine positivere Richtung lenken, oder sogar das Verständnis für die Situation erreichen. Es sind Menschen, die kommunizieren können, Auskünfte erteilen, oder auch mit Tipps den Urlaub verschönern helfen.
Zusatzleistungen zur Kurkarte:
Angesprochen wurde auch die Frage einer Einbindung der Kurkarte in das Netz des Bäderbusses oder eventuell für den gesamten öffentlichen Nahverkehr im Stadtbereich.
Die mit der Kurkarte verbundene Eintrittsermäßigung in Bäder ist ein weiterhin als wichtig angesehener Punkt zur Unterstützung der Kurkarte als Werbeelement.
Jahreskurkarten:
Die Vergabe von Jahreskurkarten ist im Laufe der Jahre immer wieder verändert worden. Den Wunsch nach einer Jahreskurkarte mit Lichtbild halten wir für wichtig.
Die Satzung versucht den „schwarzen Schafen“ Herr zu werden. Dem Missbrauch durch Weitergabe der Jahreskurkarte würde damit ein Riegel vorgeschoben.
Die geäußerten Vorschläge sehen die Verbandsmitglieder als Unterstützung zum Vorhaben der Neuordnung des Tourismus an und hoffen auf eine breite Beteiligung an den Entscheidungsfindungen in den Gremien.
Der Vorstand des Touristic-Verband im Nordseeheilbad Cuxhaven e.V.